Allgemeine Geschäftsbedingungen SEZGOODS

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen zum Kauf/Verkauf von Waren und/oder Bestellungen und Dienstleistungen von SEZGOODS
1.2. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für den Vertrag, für den sie getroffen wurden.
1.3. Die Rechte und Pflichten aus Verträgen zwischen SEZGOODS und der anderen Partei können von der anderen Partei nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung von SEZGOODS vor

1.4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch die der Gegenpartei, werden von SEZGOODS nicht akzeptiert, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und von SEZGOODS bestätigt wurde.

ARTIKEL 2. ANGEBOTE

2.1. Alle Angebote sind freibleibend und gültig solange der Vorrat reicht. Ein mit einer Frist versehenes Angebot kann von SEZGOODS jedoch auch nach Eingang der Bestellung widerrufen werden, sofern dies innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Bestellung erfolgt.

2.2. In Preislisten oder im Internet (Website), Angeboten und anderen Unterlagen angegebene Mengen, Gewichte, Größen, Preise etc. dienen ausschließlich Informationszwecken. Obwohl die wichtigsten Eigenschaften der Produkte so genau wie möglich dargestellt werden, handelt es sich dabei nur um ungefähre Angaben und bindet SEZGOODS nicht.

ARTIKEL 3. VEREINBARUNGEN

3.1. Ein Vertrag kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn SEZGOODS den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrages begonnen hat. Für den Vertragsinhalt sind das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung von SEZGOODS sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.

3.2. Erfolgt nach der Bestellung eine weitere Bestellung, entfällt die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit.
3.3. Die Gegenpartei und SEZGOODS vereinbaren ausdrücklich, dass durch die Nutzung elektronischer Kommunikationsformen ein gültiger Vertrag zustande kommt, sobald die in den Artikeln 3.1 und 3.2 genannten Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere das Fehlen einer Unterschrift beeinträchtigt nicht die Verbindlichkeit des Angebots und seiner Annahme.

ARTIKEL 4. PREISE

4.1. Alle von SEZGOODS angegebenen Angebote und Preise verstehen sich in Euro und enthalten die Mehrwertsteuer und andere mit der Vereinbarung verbundene Kosten, wie z. B. Abgaben.

4.2. Sofern nicht anders angegeben, sind die Versandkosten nicht im Preis inbegriffen.
4.3. Sollten sich die Materialpreise, Steuern und/oder andere Faktoren, die teilweise den Preis der Waren bestimmen, nach Vertragsschluss ändern, ist SEZGOODS berechtigt, diese Preisänderungen vorzunehmen. Preisänderungen von mehr als 10 % geben der Gegenpartei das Recht, den Vertrag zu kündigen, sofern dies schriftlich und innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung erfolgt. Eine Auflösung wie oben erwähnt berechtigt die andere Partei nicht zu Schadensersatz.

ARTIKEL 5. ZAHLUNG

5.1. Über die Website aufgegebene Bestellungen können mit den auf der Website angegebenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlt werden. Bei Zahlung per Kreditkarte oder elektronischem Zahlungsmittel eines Dritten gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kartenherausgebers bzw. der jeweiligen Bank. Zahlungen per Rechnung erfolgen, soweit ausdrücklich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
5.2. Die Gegenpartei gerät nach Ablauf der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, unabhängig davon, ob die Überschreitung dieser Frist der Gegenpartei zuzurechnen ist oder nicht.
5.3. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist SEZGOODS dann berechtigt, auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder Teil eines Monats zu berechnen, gerechnet ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum.

5.4. Alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die SEZGOODS im Zusammenhang mit einem Streit mit der anderen Partei, sowohl dem Kläger als auch dem Beklagten, entstehen, werden von der anderen Partei getragen.

5.5. Eingehende Zahlungen dienen zur Begleichung der ältesten offenen Posten einschließlich Zinsen und Kosten, auch wenn die Gegenpartei diesbezüglich etwas anderes erklärt.

ARTIKEL 6. KÜRZEFRIST, STORNIERUNG UND RÜCKGABE FÜR PHYSISCHE PRODUKTE

6.1. Die Gegenpartei hat Anspruch auf eine Bedenkzeit von 30 Tagen nach Lieferung des physischen Produkts, wenn die Gegenpartei Verbraucher ist und die Verpackung nicht beschädigt ist. Dieses Recht erlischt auch, wenn die Produkte in Gebrauch genommen wurden. Unternehmen sind von diesem Recht gemäß dem Buying or Distance Act 2001 ausgeschlossen. Die Gegenpartei (Verbraucher) kann ein Produkt innerhalb der oben genannten Frist von 30 Tagen zurückgeben.
6.1A. Wenn Sie von der Rückgabemöglichkeit Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an info@sezgoods.nl, geben Sie im Betreff der E-Mail die Bestellnummer an und geben Sie den Grund für die Rückgabe an. Je nach Grund der Rücksendung können Sie das Paket ausreichend frankiert oder kostenfrei zurücksenden.
6.2. Bedingungen für das Rückgaberecht: Das physische Produkt darf nicht verwendet worden sein und muss noch als Neuware weiterverkaufbar sein. (Der Verbraucher muss die Möglichkeit haben, das Produkt anzusehen und anzuprobieren, es jedoch nicht zu verwenden.) Die Rücksendung muss unbeschädigt, vollständig und in der Originalverpackung erfolgen.
6.3. Wenn die Gegenpartei das im vorherigen Absatz genannte Widerrufsrecht ausgeübt hat und SEZGOODS das Produkt unbenutzt und in der Originalverpackung mit etwaigem mitgeliefertem Zubehör ohne Gebrauchsschäden angeboten wird, stellt SEZGOODS innerhalb dieser Frist eine Rückerstattung an die Gegenpartei sicher 30 Tage nach Erhalt.

6.4. Im Falle einer Stornierung durch Unternehmen sind alle Kosten, die SEZGOODS im Zusammenhang mit der Bestellung oder dem Auftrag entstehen, sowie der entgangene Gewinn sofort fällig und zahlbar, mit einem Minimum von 10 % der Hauptsumme, plus so viel wie nötig mit sämtliche Kosten, die SEZGOODS durch den erlittenen Stornierungsschaden entstehen.

6.5. Sollte der Gesamtwert der Bestellung nach Rücksendung unter 150 € sinken, ist SEZGOODS berechtigt, dennoch die Versandkosten von 3,95 € zu berechnen.

ARTIKEL 7. LIEFERZEIT, LIEFERUNG, RISIKO IN BEZUG AUF PHYSISCHE PRODUKTE

7.1. Grundsätzlich ist SEZGOODS bestrebt, Bestellungen, die werktags vor 17:00 Uhr eingehen, noch am selben Tag zu versenden. Die im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung angegebene oder vereinbarte Lieferfrist ist keine verbindliche Frist und gilt nur annähernd, auch wenn sie von der Gegenpartei ausdrücklich akzeptiert wurde.

7.2. Für den Fall, dass die Gegenpartei zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zu Hause ist, wird die Ware am Folgetag erneut angeboten. In beiden Fällen wird ein Hinweis hinterlassen, dass die Lieferung bei der Post abgeholt werden kann.
7.3. Für Lieferungen ins Ausland können abweichende Bedingungen gelten.
7.4. Die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist verlängert sich in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, automatisch um den/die Zeitraum(e), in dem/denen:
– es zu einer Verzögerung bei der Herstellung und/oder dem Versand und/oder zu einem anderen Umstand kommt, der die Ausführung vorübergehend verhindert, unabhängig davon, ob dies auf SEZGOODS zurückzuführen ist;

– die Gegenpartei einer oder mehreren Verpflichtungen gegenüber SEZGOODS nicht nachkommt oder begründete Befürchtungen bestehen, dass sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen wird, unabhängig davon, ob die Gründe dafür begründet sind oder nicht;

– die andere Partei SEZGOODS nicht in die Lage versetzt, den Vertrag auszuführen; Diese Situation tritt unter anderem ein, wenn die Gegenpartei den Lieferort nicht mitteilt.

7.5. Die Gegenpartei muss die von SEZGOODS gekauften Waren entgegennehmen und prüfen (siehe Garantie). Wenn diese Waren von der Gegenpartei abgelehnt werden oder sich die Lieferung als unmöglich erweist, werden die Waren von SEZGOODS auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei gelagert. Die Kosten für die Lagerung trägt die Gegenpartei. SEZGOODS wird die Einhaltung verlangen, behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, unbeschadet des Anspruchs von SEZGOODS auf Schadensersatz.

ARTIKEL 8. GEISTIGES EIGENTUM

8.1 Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt die Gegenpartei ausdrücklich an, dass alle Designs, Informationen, Bilder und sonstigen Inhalte Produkteigentum von SEZGOODS sind und durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte, Leistungsschutzrechte, Patente und Designrechte.

8.2 SEZGOODS gewährt der Gegenpartei ein persönliches, begrenztes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, die Dienste und Produkte von SEZGOODS für rein persönliche Zwecke und unter den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen zu nutzen.

8.3 Nach Beendigung der Dienstleistung (aufgrund des Ablaufs der Vertragslaufzeit oder aufgrund einer vorzeitigen Kündigung durch SEZGOODS auf der Grundlage von Artikel 5.3) hat die Gegenpartei kein Recht mehr, die von SEZGOODS gelieferten Dienstleistungen und Produkte zu nutzen. Das Konto der Gegenpartei wird dann vor der Gegenpartei geschützt. Während der Laufzeit der Gegenpartei gelieferte Produkte und Dienstleistungen bleiben Eigentum von SEZGOODS, werden der Gegenpartei nach Vertragsende nicht mehr zur Verfügung gestellt und dürfen von der Gegenpartei nicht weiter vertrieben werden.

8.4 Wenn SEZGOODS und ein Dritter in einem Vertrag eine Lizenz für ein oder mehrere Produkte oder Dienstleistungen von SEZGOODS begründen, handelt es sich dabei um ein beschränktes, nicht übertragbares, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht zur Nutzung der betreffenden Produkte und Dienstleistungen . benutzen.

8.5 Die Gegenpartei hat niemals das Recht, Designs, Bilder, Informationen und andere Inhalte von SEZGOODS für direkte oder indirekte kommerzielle Zwecke zu kopieren, zu ändern, zu veröffentlichen und/oder zu nutzen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit SEZGOODS vereinbart.

ARTIKEL 9. KOMMUNIKATION

9.1 Die Kommunikation zwischen SEZGOODS und der Gegenpartei kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, beispielsweise über Softwareanwendungen, Update-Benachrichtigungen oder Erinnerungen und E-Mail.

9.2 Die Gegenpartei erklärt sich damit einverstanden, dass SEZGOODS die Gegenpartei kontaktieren kann, wenn sie dies für erforderlich hält, um Informationen über Änderungen oder Aktualisierungen der Dienste zu erhalten.

9.3 Die Gegenpartei erkennt an, dass SEZGOODS sich zu kommerziellen Zwecken an sie wenden kann. Der Gegenpartei wird die Möglichkeit geboten, nach einer ersten Kontaktaufnahme mitzuteilen, dass sie in Zukunft nicht mehr kontaktiert werden möchte.

9.4SEZGOODS kann Benutzerkommunikationen oder andere Teile der geteilten Informationen einer der Parteien jederzeit und ohne weitere Ankündigung löschen, sofern eine solche Löschung durch den Inhalt dieser Kommunikationen gerechtfertigt ist.

ARTIKEL 10. AUSFÜHRUNG DER VEREINBARUNG

10.1. SEZGOODS wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den Anforderungen guter Arbeitsleistung ausführen.

10.2. SEZGOODS ist berechtigt, ohne Zustimmung der Gegenpartei den Auftrag oder Teile davon an Dritte auszulagern oder durch Dritte ausführen zu lassen, die nicht bei SEZGOODS beschäftigt sind.

10.3. Die andere Partei stellt sicher, dass alle Informationen, die SEZGOODS als notwendig angibt oder von denen die andere Partei vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Ausführung der Vereinbarung notwendig sind, SEZGOODS rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden SEZGOODS die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist SEZGOODS berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen.

ARTIKEL 11. GARANTIE / REKLAMATIONEN

11.1. SEZGOODS gewährleistet, dass alle Artikel für den vorgesehenen Zweck geeignet und gesetzlich zulässig sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

11.2. Unter Berücksichtigung der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen garantiert SEZGOODS die Zuverlässigkeit und Qualität der von ihm gelieferten Produkte. Sollte ein Produkt aufgrund von Transportschäden unbrauchbar sein oder nicht der Bestellung entsprechen, hat die Gegenpartei die Möglichkeit, dieses Produkt zurückzusenden.

11.3. Die Garantien für die gelieferte Ware liegen beim Hersteller der jeweiligen Ware.
11.4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die den Produkten beiliegenden Informationen und Hinweise des Herstellers zu lesen, bevor sie die gelieferten Produkte verwendet.
11.5. Werbung ist nicht möglich, wenn:
– die gelieferte Ware einen oder mehrere Mängel oder Abweichungen aufweist, die innerhalb einer angemessenen Toleranz liegen;
– die Waren für einen anderen Zweck als den, für den sie normalerweise bestimmt sind, verwendet wurden oder nach Meinung von SEZGOODS unsachgemäß verwendet, gelagert oder transportiert wurden,

– der Schaden durch Fahrlässigkeit der Gegenpartei oder dadurch verursacht wurde, dass die Gegenpartei entgegen den Anweisungen, Anweisungen und Ratschlägen von SEZGOODS gehandelt hat;

– die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gegenüber SEZGOODS (sowohl finanzieller als auch sonstiger Art) nicht nachgekommen ist.

11.6. Wenn die Gegenpartei innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt eine schriftliche Beschwerde unter Berücksichtigung der Bestimmungen des betreffenden Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einreicht und ihre Beschwerde von SEZGOODS als begründet befunden wird, wird SEZGOODS nach eigenem Ermessen die mangelhafte Ware (oder Teile davon) kostenlos zu ersetzen (wonach die ersetzte Sache in sein Eigentum übergeht) oder einen Preisnachlass zu gewähren.

11.7. Durch die Bearbeitung einer Reklamation wird die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht ausgesetzt.
11.8. Wenn einer Beschwerde außerhalb der oben beschriebenen Fälle Beachtung geschenkt wird, ist dies völlig freiwillig und die Gegenpartei kann daraus keine Rechte ableiten.

ARTIKEL 12. INSPEKTION

Die Artikel werden vor der Auslieferung von SEZGOODS geprüft. Die Gegenpartei hat das Recht, die Ware auf eigene Kosten vor der Lieferung zu dem von SEZGOODS festgelegten Zeitpunkt und Ort zu prüfen.

ARTIKEL 13. NICHTERFÜLLUNG/KÜNDIGUNG/AUSSETZUNG

13.1.SEZGOODS ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen oder die Ausführung auszusetzen, unbeschadet seiner sonstigen Rechte (auf Erfüllung und/oder Schadensersatz), wenn:

– die andere Partei gegen eine Bestimmung der Vereinbarung zwischen den Parteien verstößt;
– die Gegenpartei stirbt, einen Zahlungsaufschub beantragt oder Insolvenz anmeldet oder die Gegenpartei für zahlungsunfähig erklärt wird;
– etwaige Vermögenswerte der anderen Partei werden beschlagnahmt;
13.2. Die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels gelten entsprechend, wenn die andere Partei nach schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ansicht von SEZGOODS eine angemessene Sicherheit geleistet hat.

ARTIKEL 14. EIGENTUMSVORBEHALT

14.1. Die Lieferung per Nachnahme erfolgt unter Eigentumsvorbehalt und nach vollständiger Bezahlung geht das Produkt in das Eigentum der Gegenpartei über.

ARTIKEL 15. HAFTUNG

15.1. SEZGOODS haftet nicht für Schäden, die sich aus einem Mangel bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei ergeben. Als alleiniger und vollumfänglicher Schadensersatz gilt die Einhaltung der Gewährleistungs-/Reklamationspflichten gemäß vorstehender Ziffer 9. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, aus welchen Gründen auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens SEZGOODS oder leitender Angestellter vor.

15.2. SEZGOODS haftet auch nicht für Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit von (nicht leitenden) Untergebenen oder anderen, die SEZGOODS im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschaltet hat.

15.3. SEZGOODS übernimmt keine Haftung für Ratschläge, die von ihm oder in seinem Namen erteilt werden.

15.4. Die Gegenpartei muss SEZGOODS stets die Möglichkeit geben, eine Beschwerde beizulegen, andernfalls erlischt die Haftung und damit auch der Schadensersatz.

15.5 SEZGOODS führt seine Beratungstätigkeit nach bestem Wissen, Fachwissen und Können aus. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Best-Effort-Verpflichtung. Dies bedeutet, dass SEZGOODS weder den Erfolg und Erfolg der Gegenpartei durch die erteilten Ratschläge noch das Ausmaß garantiert, in dem die Befolgung der Ratschläge die Gegenpartei ihrem erklärten Ziel näher bringt. SEZGOODS haftet nicht für nicht erreichte oder unzureichende Ergebnisse.

15.6 In allen Fällen, in denen SEZGOODS möglicherweise haftbar gemacht werden könnte, ist die Haftung von SEZGOODS auf den Betrag beschränkt, der von der Haftpflichtversicherung von SEZGOODS im Einzelfall ausgezahlt wird. Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung von SEZGOODS keine Zahlungen leistet, ist die Haftung von SEZGOODS auf das Fünffache des Betrags beschränkt, den SEZGOODS der Gegenpartei in Rechnung stellt.

ARTIKEL 16. HÖHERE GEWALT

16.1. Unter höherer Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man jeden Umstand, der außerhalb der Kontrolle und Kontrolle von SEZGOODS liegt und unabhängig davon, ob er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war oder nicht, aufgrund dessen die Einhaltung von SEZGOODS vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, wie z Krieg, staatliche Maßnahmen, Mangel an Rohstoffen, Fabrik- oder Transportstörungen jeglicher Art, Streiks, Ausschluss oder Mangel an Personal, Quarantäne, Epidemien, Frostverzögerungen, Versäumnisse Dritter, die von SEZGOODS mit der Ausführung des Vertrags beauftragt wurden (wie spät angezeigt). Lieferung durch Lieferanten) usw.

16.2. Höhere Gewalt gibt SEZGOODS das Recht, entweder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein. Die andere Partei bleibt verpflichtet, den bereits ausgeführten Teil des Vertrags zu bezahlen.

ARTIKEL 17. PERSONENBEZOGENE DATEN

SEZGOODS verarbeitet alle Daten und Informationen der anderen Partei nur in Übereinstimmung mit deren Datenschutzrichtlinien.

ARTIKEL 18. TEILWEISE NICHTIG

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung mit der anderen Partei nicht oder nicht vollständig rechtsgültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem Willen der Parteien und dem von ihnen angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.